Gerichtliche IP-Schlichtungsverfahren in Japan

Zum 1.10.2019 wurde an den Bezirksgerichten Tokyo und Osaka, welche in Patentverletzungsverfahren in der ersten Instanz die ausschließliche Gerichtsbarkeit haben, das geltende gerichtliche Schlichtungsverfahren zur Schlichtung von Streitigkeiten über Rechte des geistigen Eigentums eingeführt. Dieser Artikel befasst sich mit Einleitung, Ablauf und Beendigung dieser IP-Schlichtungsverfahren, die der einfachen und raschen Beilegung von IP-Streitigkeiten dienen. Vorteile der IP-Schlichtung sind deren flexibler, schneller, sachverständiger und zudem nicht öffentlicher Ablauf. Außerdem kann das Schlichtungsergebnis wie ein gerichtliches Urteil durchgesetzt werden.