Die Bemessung des Schadensersatzes in Japan

Im japanischen Patentgesetz finden sich detaillierte Regelungen zur Bemessung des Schadensersatzes. Neben der Ermittlung des entgangenen Gewinns werden alternativ die Herausgabe des Verletzergewinns, eine angemessene Lizenzgebühr oder der Ersatz eines tatsächlichen Schadens in Ansatz gebracht. Eine für den Rechtsinhaber sehr vorteilhafte Berechnungsmethode für den entgangenen Gewinn durch Multiplikation des vom Patentinhaber/Exklusivlizenznehmer erzielten Gewinnes pro Einheit des verletzenden Produktes mit der vom Verletzer verkauften Produktanzahl hat zu einer deutlichen Erhöhung der von japanischen Verletzungsgerichten gewährten Schadensersatzbeträge geführt. Strafschadensersatz ("punitive damages") ist dagegen in Japan nicht erhältlich.


 

Die Bemessung des Schadensersatzes in Japan
Klaus Hinkelmann
Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, 2006, Seiten 292-294